Was passiert mit meinem Tier, wenn ich mal nicht mehr bin?
Für immer Abschied von einem geliebten Haustier nehmen zu müssen, ist schwer. Doch wenn umgekehrt der Mensch vor seinem Tier geht, bricht für den vierbeinigen oder gefiederten Gefährten nicht nur seine Welt zusammen – auch seine Zukunft ist dann häufig völlig ungewiss.
Gesetzliche Erben sind nicht verpflichtet, sich um hinterbliebene Tiere zu kümmern. Für die Sicherung einer liebevollen und artgerechten Versorgung der Tiere über den eigenen Tod hinaus ist eine entsprechende rechtzeitige Vorsorge daher unbedingt angeraten. Zum Beispiel kann der testamentarisch bestimmte Erbe oder Vermächtnisnehmer die Auflage erhalten, den Schützling zu betreuen oder in ein passendes neues Zuhause zu vermitteln.
In Ergänzung zu einer testamentarischen Auflage empfiehlt sich der Abschluss einer Haustierbetreuungsvollmacht. Diese ermöglicht bereits vor Testamentseröffnung die gewünschte Versorgung des hinterbliebenen Tieres, zum Beispiel durch SilberPfoten. Auch können darüber wichtige Informationen zu Pflege, Gewohnheiten und medizinischer Versorgung Ihres Tieres hinterlegt und so von Anfang an eine optimale Betreuung gewährleistet werden. Die Haustierbetreuungsvollmacht kann auch dann greifen, wenn Sie sich aus anderen Gründen wie schwerer Krankheit, Koma oder ähnlichem nicht mehr um Ihr Tier kümmern können.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Haustiervorsorge durch SilberPfoten und zur Testamentsspende für den Tierschutz zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerin:
Angelika Schmidt-Straube
Furtwänglerstr. 150
70195 Stuttgart
Tel.: 0711 / 656 774 18
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